Stadt Bayreuth und VG Mistelbach schließen Zweckvereinbarung über Anschluss an Kanalnetz der Stadt
Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Mistelbach wird künftig das Kanalnetz der Stadt Bayreuth nutzen, um ihr Abwasser zu entsorgen. Beide Seiten haben hierzu eine Zweckvereinbarung abgeschlossen.
Die wasserrechtliche Erlaubnis der von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Mistelbach betriebenen Kläranlage ist Ende 2019 ausgelaufen. Da eine neue Genehmigung ohne erhebliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten war, entschied sich die VG Mistelbach zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Stadt Bayreuth über den Anschluss an das städtische Kanalnetz. Diese Verhandlungen wurden nun mit einer Zweckvereinbarung abgeschlossen.
Vereinbarung tritt am 1. Juli im Kraft
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger und der Gemeinschaftsvorsitzende der VG Mistelbach Harald Feulner unterzeichneten die achtseitige Zweckvereinbarung, welche den Anschluss und die Einleitbedingungen der Abwässer aus den 14 Gemeindeteilen der VG Mistelbach an die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Bayreuth regelt. Die Zweckvereinbarung tritt am 1. Juli dieses Jahres in Kraft und wird zunächst auf 20 Jahre geschlossen.
Investitionen von rund zwei Millionen Euro erforderlich
Die in den 1970er Jahren errichtete Kläranlage in Mistelbach wird in den kommenden Jahren zurückgebaut und das Abwasser wird künftig über eine 1,6 Kilometer lange Druckleitung in das Kanalnetz der Stadt Bayreuth eingeleitet. Die Verlegung der vorgeschriebenen doppelwandigen Leitung erfolgt von der Kläranlage Mistelbach parallel zum Radweg entlang der Staatsstraße bis zur Einleitungsstelle am Gut Geigenreuth. Außerdem wird auf dem Gelände der Kläranlage Mistelbach ein Pumpwerk errichtet. Mit den Bauarbeiten soll zeitnah begonnen werden, sie werden circa drei Monate dauern, die Baukosten belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro.
Neben den Baukosten zur Herstellung der Druckleitung und des Pumpschachtes kommen auf die VG Mistelbach noch weitere Kosten zu. Sie muss für die Durchleitung des Abwassers durch das Bayreuther Kanalnetz ein Durchleitungsentgelt entrichten, außerdem noch das jährliche Entgelt für die Mitbenutzung des Klärwerkes. Des Weiteren beteiligt sich die VG Mistelbach an künftigen Ausbauten des Klärwerks Bayreuth anteilig der Einwohnerwerte.
Die Reinigung des Abwassers aus den Gemeinden der VG Mistelbach stellt für die Bayreuther Kläranlage mengenmäßig kein Problem dar. Sie hat eine Ausbaugröße von 300.000 Einwohnerwerten, die momentane Ist-Belastung beträgt lediglich 201.000 Einwohnerwerte.