Messerverbotszone Christkindlesmarkt

Die Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass mit der Änderung des Waffenrechts, welche am 31. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist, nunmehr neben dem Führen von Waffen auch das Führen von Messern auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen gesetzlich verboten ist (§ 42 Abs. 4a Waffengesetz). Dazu zählt auch der Bayreuther Christkindlesmarkt.

Der Bereich des Christkindlesmarktes wird an allen Zugängen mit Hinweisschildern, welche auf das gesetzliche Waffen- und Messerverbot verweisen, deutlich sichtbar ausgestattet. Das Waffenverbot gilt konsequent über die gesamte Veranstaltungszeit sowie das gesamte Veranstaltungsgelände.

Mit diesem gesetzlichen Verbot sind Sicherheitsbehörden und Polizei zu strengen, auch anlasslosen Kontrollen auf Weihnachtsmärkten aufgefordert. Verstöße werden uneingeschränkt geahndet und konsequent Bußgelder verhängt.

Die Besucherinnen und Besucher des Christkindlesmarktes werden deshalb in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, keine Waffen insbesondere keine Messer oder sonstigen Stichwaffen mit sich zu führen, zum Beispiel in Handtaschen oder Rucksäcken.