Stadt informiert zur Wohngeldreform 2023 – Was bei der Beantragung zu beachten ist
Zum Jahresbeginn 2023 ist mit dem „Wohngeld Plus“ die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik in Kraft getreten. Durch sie soll sich die Zahl der Wohngeldberechtigten verdreifachen, weil die Einkommensgrenzen stark angehoben werden. Es ist jedoch mit deutlich höheren Antragszahlen zu rechnen, weil durch die gestiegenen Kosten und die große mediale Aufmerksamkeit, die das Thema erfährt, viele Menschen Anträge stellen werden, die auch 2023 weiterhin über den Einkommensgrenzen liegen. Aktuell wird von etwa vier- bis fünfmal so vielen Anträgen auf Wohngeld ausgegangen, die von den Wohngeldbehörden geprüft und entschieden werden müssen.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer in der Form des Lastenzuschusses. Antragsteller kann bei Mietwohnungen nur der Hauptmieter sein, bei Eigenheimen der Eigentümer.
Die Höhe des Wohngeldes und die Beantwortung der Frage, ob sich ein Anspruch errechnet, hängen wesentlich von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Einkommens der Haushaltsmitglieder und der Miete/Belastung ab. Wobei zu beachten ist, dass Strom und Gas/Heizung nur als Pro-Kopf-Pauschale das Wohngeld erhöhen und nicht in der tatsächlichen Höhe Anrechnung finden. Im Internet sind verschiedene Wohngeldrechner 2023 zu finden. Diese können einen groben Richtwert geben.
Umsetzung der Wohngeldreform in der Stadt Bayreuth
Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es aktuell zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Rückständen bei der Bearbeitung. Der Stadtrat hat aufgrund der neuen gesetzlichen Aufgaben und der zu erwartenden Steigerungen der Fallzahlen ein umfangreiches Personalpaket geschnürt. Bis die zusätzlich geschaffenen Stellen besetzt und die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die komplexen Regelungen des Wohngeldgesetzes eingearbeitet sind, ist jedoch mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten bei den Wohngeldanträgen zu rechnen.
Um weitere Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, bittet die Wohngeldstelle der Stadt Bayreuth darum, grundsätzlich von telefonischen Nachfragen oder persönlichen Vorsprachen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Anträge werden nach besten Kräften schnellstmöglich bearbeitet. Sinnvoll ist die Angabe einer Telefonnummer im Antragsformular, dann können die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei Unklarheiten anrufen.
Informationen zur Antragsstellung
Wer bereits Wohngeld bezieht und einen Bescheid hat, dessen Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel 2022/2023 geht, erhält eine automatisierte Neuberechnung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2023. Die Bescheide werden erstellt, sobald die Fachprogramme angepasst wurden. Für die Neuberechnung muss kein Antrag gestellt werden. Ein Antrag muss hier erst wieder gestellt werden, wenn der alte Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.
Wer erstmals einen Wohngeldanspruch ab dem 1. Januar 2023 prüfen lassen möchte, muss einen Antrag stellen. Hierbei ist zu beachten, dass Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt wird, nicht rückwirkend. Wer ab Januar 2023 Wohngeld beantragen möchte, muss dafür sorgen, dass sein Antrag spätestens am 31. Januar 2023 bei der Stadt Bayreuth eingeht. Zur Wahrung der Frist kann vorerst auch ein formloser Antrag per Post, per E-Mail oder telefonisch bei der Wohngeldstelle gestellt werden. Anzugeben sind hier zwingend der Name, der Vorname und die aktuelle Anschrift der antragstellenden Person. Der Formblattantrag muss nachgereicht werden.
Hier gibt’s Antragsformulare
Antragsformulare gibt es an den Bürgerdiensten im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, sowie online auf der Homepage der Stadt. Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulare können in die Briefkästen im Neuen Rathaus oder im Rathaus II eingeworfen werden, per Post oder per Fax an 0921 25-1625 geschickt oder eingescannt als PDF Dokument an wohnungsamt@stadt.bayreuth.de gesandt werden.
Hinweis: Übersandte E-Mails mit Fotos im Anhang (z. B. Bilddateien im jpg-Format) können nicht verarbeitet werden. Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen müssten in Papierform oder als PDF-Dokument zeitaufwendig nachgefordert werden.
Telefonisch ist die Wohngeldstelle Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 11 Uhr und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
- A – G Telefon 0921 25-1254
- H – Kn Telefon 0921 25-1606
- Ko – Rn Telefon 0921 25-1311
- Ro – Z Telefon 0921 25-1517