Aufgrund der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit dem 9. Dezember gilt, hat die Stadt Bayreuth eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die die Maskenpflicht und den Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen und Straßen regelt. Demnach bleibt es bei den bereits im November festgelegten Straßen und Plätzen.
Ergänzend ist das Konsumverbot von Alkohol ab sofort auf den festgelegten Straßen und Plätzen nicht mehr zeitlich befristet, sondern gilt rund um die Uhr.