Martinimarkt und verkaufsoffener Sonntag

Von Donnerstag, 31. Oktober, bis Sonntag, 3. November, findet auf dem Stadtparkett der diesjährige Martinimarkt statt. Daher wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Mittwoch, 30. Oktober, um 10.30 Uhr, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen in der Frauengasse ist frei. Anlässlich des Martinimarkts findet außerdem am 3. November in der Innenstadt ein verkaufsoffener Sonntag statt.

Marktstände des Martinimarktes.

Das Radfahren im Marktgelände ist verboten. Dies wird auch von der Polizei und dem städtischen Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert.

Im Zeitraum der Sperre ist Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, werktags von 19 bis 10 Uhr über die Kanzleistraße, Maximilianstraße anzufahren, die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten, Fahrgassen müssen frei bleiben und Wendemöglichkeiten dürfen nicht zugeparkt werden.

Insbesondere für den verkaufsoffenen Sonntag am 3. November stehen auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucherinnen und Besucher zum Beispiel das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kfz-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße anfahren. Das Parken in Grünflächen, insbesondere entlang der Hindenburgstraße, ist untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Martinimarkt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Donnerstag und Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 19 Uhr sowie Sonntag von 11 bis 18 Uhr.

Verkaufsoffener Sonntag am 3. November

Anlässlich des Martinimarktes findet am Sonntag, 3. November, in Bayreuth ein verkaufsoffener Sonntag statt. Der Stadtrat hat hierfür eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Demnach können die Geschäfte der Innenstadt einschließlich des Rotmain-Centers von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Der räumliche Geltungsbereich für diese Regelung kann hier eingesehen werden.