In der Zeit von Dienstag, 31. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 5. November, findet auf dem Marktgelände der Stadt Bayreuth der Martinimarkt 2023 statt. Der Aufbau der Verkaufsstände beginnt bereits am 30. Oktober. Über 40 Verkaufsstände bieten ein breites Sortiment an Süßwaren, Glühwein, Imbisswaren, Textilien, Kurzwaren, Lederwaren, Olivenholz, Gewürze und vielem mehr an. Die Öffnungszeiten des Martinimarktes sind Dienstag und Mittwoch jeweils von 11 bis 18 Uhr, Donnerstag und Freitag von 10 bis 19 Uhr, am Samstag von 10 bis 18 Uhr und am Sonntag von 11 bis 18 Uhr. Am Sonntag, 5. November, findet zudem von 13 bis 18 Uhr in der Bayreuther Innenstadt ein verkaufsoffener Sonntag statt.
Eingeschränkter Lieferverkehr
Wegen des Martinimarkts wird die Fußgängerzone Maximilianstraße bereits ab Montag, 30. Oktober, um 10.30 Uhr, zwischen Hohenzollernring und Kirchgasse gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatstellplätzen in der Frauengasse ist frei. Das Radfahren im Marktgelände ist verboten. Dies wird auch von der Polizei und dem städtischen Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert.
Im Zeitraum der Sperre ist Lieferverkehr nur eingeschränkt möglich. Er muss grundsätzlich über die Ladezonen am Rande der Fußgängerzonen abgewickelt werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit werktags von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens über die Kanzleistraße, Maximilianstraße anzufahren. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Sophienstraße. Eine Durchfahrt Richtung Mühltürlein ist verboten. Alle Lieferanten werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Die Fahrgassen müssen frei bleiben, Wendemöglichkeiten dürfen nicht zugeparkt werden.
Verkaufsoffener Sonntag am 5. November
Am verkaufsoffenen Sonntag, 5. November, können die Geschäfte der Innenstadt einschließlich des Rotmain-Centers von 13 bis 18 Uhr öffnen. Der räumliche Geltungsbereich des verkaufsoffenen Sonntags kann hier eingesehen werden (PDF-Datei).
Für den verkaufsoffenen Sonntag stehen auf öffentlichen Parkplätzen sowie in den Tiefgaragen und Parkhäusern ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Soweit die zentral gelegenen Parkplätze belegt sind, können Besucher zum Beispiel das Parkhaus an der Albrecht-Dürer-Straße oder die Parkplätze rund um die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in der Dr.-Franz-Straße anfahren. Das Parken in Grünflächen, insbesondere entlang der Hindenburgstraße, ist verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.