Entwurf des Bebauungsplans “Reha-Klinik” kann ab 21. November eingesehen werden
Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer Reha-Klinik, eines Hotels sowie von Ferien-Chalets im Umgriff der Lohengrin Therme in Seulbitz. Im Planungsamt der Stadt liegen ab Montag, 21. November, die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Änderung sowie des Bebauungsplans für das Projekt einschließlich weiterer umweltbezogener Informationen aus. Die Unterlagen können bis 12. Dezember im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Öffentliche Planauflage (9. OG), während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Sie stehen während der Auslegungsfrist auch online auf der Homepage der Stadt Bayreuth zur Verfügung.
Der aktuelle Reha-Klinikstandort der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern (DRV) an der Kulmbacher Straße in Bayreuth ist sanierungsbedürftig. Aufgrund des Gebäudealters möchte die Grundstückseigentümerin einen Klinik-Ersatzneubau nach neuesten technischen und medizinischen Anforderungen errichten. Dieser soll im Umfeld der Lohengrin Therme entstehen.
Gleiches gilt für ergänzende Nutzungen der Gesundheit, der Hotellerie und des Tourismus, die ebenfalls planerisch angestrebt werden. Zur Stärkung des Gesamtbereiches der Lohengrin Therme ist ein Investor auf die Stadt Bayreuth zugekommen, der eine qualitativ hochwertige Hotelnutzung im südlichen Geltungsbereich realisieren möchte. Auf den westlich angrenzenden Flächen ist eine aufgelockerte Bebauung mit einem Villen-Beherbergungs-Konzept denkbar. Darüber hinaus werden Teilflächen im Nordwesten des Geltungsbereiches in ein „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt, um planungsrechtlich bestehendes Baurecht zukünftig nutzen zu können. Die erforderlichen Flächen für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen werden rechtlich gesichert.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Oktober den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Fragen können telefonisch oder per Mail gestellt werden. Wer die Planung persönlich im Neuen Rathaus einsehen und erörtern möchte, wird um eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 0921 25-1660 gebeten. Die Mitarbeiter/innen des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den folgenden, geänderten Inhalten abgegeben werden.
- Änderung der zulässigen Dachform im Bereich des Hotels auf ausschließlich Flachdach;
- Erhöhung der Mindestdurchfahrtshöhe auf 4,20 m für den Bereich der geplanten Anlieferung des Hotels;
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen;
- Einfügung von Festsetzungen für Baustellenbetrieb und CEF-Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechse, der Knoblauchkröte und zur Schaffung von Brutplätzen;
- Einfügung von Festsetzungen für Flächen und Maßnahmen für Regenwassernutzung und Rückhaltung;
- Einfügung von Festsetzungen für Maßnahmen zur Erzeugung und Nutzung von Solarenergie;
- Änderung der erforderlichen externen Ausgleichsfläche und des Ausgleichsflächenplans;
- Einfügung einer weiteren Ausgleichsfläche im Übersichtsplan „Externe Ausgleichsfläche“;
- Einfügung des Hinweises: Aufgrund von landwirtschaftlichen Nutzungen im direkten Umfeld des Baugebietes können Lärm- und Geruchsimmissionen auftreten. Diese sind zu dulden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.