Kitas: Infos zur Gebührenübernahme

Die Gebühren für Kinder in Tageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten oder Hort können von der Stadt Bayreuth übernommen werden, wenn den Eltern die Zahlung aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist. Hierauf weist das Sozialreferat der Stadt Bayreuth hin.

Kinderhand mit Bauklötzen | Foto: Pixabay
© Pixabay

Auf dem Online-Familienportal der Stadt Bayreuth sind ausführliche Informationen hierzu samt Antragsformular eingestellt. Eltern können sich dort auch über Berechnungsbeispiele für die Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung informieren. Antragsformulare sind zudem im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße, erhältlich. Die Mitarbeiterinnen der Dienststelle stehen für Auskünfte auch telefonisch unter 0921 25-1750 oder 25-2046 beziehungsweise per Mail sonja.detzer@stadt.bayreuth.de oder michaela.strehl@stadt.bayreuth.de zur Verfügung.

Eine Übernahme der Gebühren ist in bestimmten Fällen auch bei einer Betreuung der Kinder durch Tagesmütter möglich. Auch hier gilt: Wenn diese Belastung den Eltern beziehungsweise dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, und dem Kind nicht zuzumuten ist, kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.

Antragsformulare, Berechnungsbeispiele und weiterführende Informationen zum Thema Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung sind hier abrufbar.