Die Stadt Bayreuth erlässt zum Jahresende erneut ein Verbot fürs Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Das Verbot, das der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats bereits im November beschlossen hat, gilt für weite Teile der historischen Innenstadt mit einem sensiblen Bestand an Gebäuden, so etwa für die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, für die historische Friedrichstraße, aber auch für das historische Gassenviertel und den Hofgarten. Analog zur Feuerwerksverbotszone wird für den gleichen Zeitraum auch eine Waffen- beziehungsweise Messerverbotszone für die Bayreuther Innenstadt erlassen.
Da trotz des Böllerverbots mit einem erhöhten Besucheraufkommen in der Innenstadt zu rechnen ist – zum Beispiel am Winterdorf – sieht die Stadt in der Waffenverbotszone ein probates Mittel, um etwaige Störer gerade an diesem sensiblen Tag in ihrem Potential zu beschränken. Auch die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt begrüßt die Einrichtung dieser Waffenverbotszone, die selbstverständlich entsprechend kontrolliert wird. Die Stadt bittet dringend darum, die Waffenverbotszone zu respektieren.
Das Feuerwerksverbot und die Waffen- beziehungsweise Messerverbotszone gelten von Dienstag, 31. Dezember, 0 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 24 Uhr. Das Böllerverbot erstreckt sich auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Die Stadt wird mit Schildern auf die Feuerwerks- und Waffenverbotszone hinweisen.
Hohe Verletzungsgefahr
Die Gründe für das Böllerverbot liegen im Bereich des Brand- und Gebäudeschutzes. Aber auch der Schutz vor Verletzungen spielt eine Rolle, da bei Silvesterfeierlichkeiten in der Innenstadt schnell dicht gedrängte Menschenansammlungen entstehen. Die Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen ist dementsprechend hoch.
Die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen sind zudem besonders brandempfindlich. Aufgrund der dortigen geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich in der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden zu schützen sind.
Rücksicht auf Krankenhäuser und Seniorenheime nehmen
Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Silvesterböllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen ebenfalls verboten ist. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof keine Feuerwerkskörper abzubrennen und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen.
Wer sich informieren möchte, in welchen Straßenzügen der Innenstadt das Böllerverbot und die Waffenverbotszone gelten, kann dies auf der Übersichtskarte tun.