Die Stadt Bayreuth sucht geeignete Bürger/innen, die sich zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Haupt- und Ersatzschöffen für die Jugendkammern und das Jugendschöffengericht beim Landgericht und Amtsgericht Bayreuth bereit erklären.
Für die Übernahme dieser Jugendschöffentätigkeit sind einige Kriterien zu erfüllen. Bewerber/innen müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache verfügen.
Bewerben können sich Personen der Geburtsjahrgänge 1954 bis 1998 mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bayreuth. Sie müssen über die körperliche Eignung verfügen, um auch längeren Sitzungen ohne Beeinträchtigung folgen zu können, und sie sollten eine erzieherische Befähigung und Erfahrung haben. Die Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife, aber auch geistige Beweglichkeit.
Nachdem es sich bei dieser Tätigkeit um ein Ehrenamt handelt, werden für die Schöffentätigkeit lediglich Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung gewährt. Eine Vergütung erfolgt nicht.
Personen, die bereit sind, sich für diese Tätigkeit zur Verfügung zu stellen, werden gebeten, dies bis spätestens Freitag, 10. März, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie in Bayreuth, Rathaus II, Dr.-Franz-Str. 6, schriftlich mit den dafür vorgesehenen Formblättern, die bei den Bürgerdiensten in den beiden Rathäusern ausliegen oder online hier auf der städtischen Internetseite beziehungsweise unter www.familien-in-bayreuth.de heruntergeladen werden können, mitzuteilen. Die vollständige Angabe aller geforderten Daten ist dabei unerlässlich.