Impfungen mit Impfstoff von Novavax für alle ab 18 Jahren

Sonderimpftage am 25. und 27. März – Beratung für Ungeimpfte in den Impfzentren

Ab sofort können sich alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit dem Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax gegen Corona impfen lassen. Dieses Vakzin ist ein herkömmlicher Proteinimpfstoff und für Erstimpfungen geeignet, kann aber nicht zur Auffrischung von bereits mit einem mRNA-Impfstoff begonnenen Impfserien verwendet werden. Für die Grundimmunisierung mit diesem Impfstoff auf Proteinbasis ist die Gabe von zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig.

Eine Hand hält ein Fläschchen mit Impfstoff.

Personen, die gerne mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax gegen Corona geimpft werden möchten, können sich über die Telefonhotline, die werktags jeweils von 8 bis 13:30 Uhr unter der Nummer 0921 728700 erreichbar ist, einen Impftermin für einen der geplanten Sonderimpftage – am Freitag, 25. März, von 8 bis 14 Uhr im BRK-Haus in der Hindenburgstraße in Bayreuth und am Sonntag, 27. März, von 10 bis 19 Uhr im SKS-Impfzentrum in den Bayreuther Stadtbadturnhallen – geben lassen.

Eine Online-Anmeldung über das Portal BaIMCO https://impfzentren.bayern/citizen/ ist ebenfalls möglich.

Wichtig ist, zur Impfung ein Ausweisdokument und den Impfpass dabei zu haben. Wer zuhause über einen Drucker verfügt, kann, um im Impfzentrum Zeit einzusparen, seinen Impfbogen zur Anamnese und Einwilligung selbst ausdrucken und bereits ausgefüllt mitbringen. Das entsprechende Formular und auch der Aufklärungsbogen zum Impfstoff von Novovax können unter den folgenden Links heruntergeladen werden:

Impfberatung

Im Rahmen der staatlichen Fürsorgepflicht steht ab Montag, 21. März, in den Bayreuther Corona-Impfzentren – in den Stadtbadturnhallen (SKS) und im BRK-Haus in der Hindenburgstraße – ein zusätzlicher Arzt zur Beratung Ungeimpfter bereit.

Die Corona-Impfberatung wird allen bisher ungeimpften Personen angeboten, richtet sich aber insbesondere an diejenigen, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen. Für alle in Gesundheitsberufen Tätigen sowie alle Mitarbeiter/innen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege ist eine solche Beratung ab dem 15. März verpflichtend. Diese Personengruppe erhält auch vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zu einem Beratungsgespräch zur Corona-Impfung.

Individuelle Beratungsmöglichkeiten

Dr. Stefan Wirth, Vorsitzender des Hausarztvereins Bayreuth Stadt und Land sowie koordinierender Arzt für unsere Corona-Impfzentren, meint dazu: „In Teilen der Bevölkerung gibt es weiterhin Vorbehalte gegen die Schutzimpfung, auch wenn das Risiko durch die Impfung einen Schaden zu nehmen nur etwa ein Tausendstel davon beträgt, ernsthaft und schwer an Corona zu erkranken. Aus diesem Grund wird neben dem regulären Impfbetrieb an beiden Standorten in Bayreuth nun eine individuelle Beratungsmöglichkeit angeboten, wo in geschütztem Umfeld ohne Zeitdruck in Einzelgesprächen auf die Belange des Einzelnen eingegangen werden kann. Es kommen hierbei erfahrene und kompetente Ärzte zum Einsatz.“

Quelle: Landratsamt Bayreuth