Stadt Bayreuth erlässt Allgemeinverfügung
Die Stadt Bayreuth erlässt zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit eine Allgemeinverfügung, die es Tierärzten ab sofort erlaubt, Impfungen der im Stadtgebiet Bayreuth gehaltenen empfänglichen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit (BT) Serotyp 3 (BTV 3) mit inaktiviertem Impfstoffen durchzuführen. Diese Genehmigung gilt befristet bis zum 31. Mai 2026.
Demnach haben Tierärzte die Anwendung des Impfstoffes in einer Impfliste zu dokumentieren, zu unterschreiben und dem Tierhalter auszuhändigen. Außerdem ist die Impfung der Tiere innerhalb von sieben Tagen durch den Tierhalter oder den bevollmächtigten Tierarzt elektronisch in die HIT-Datenbank einzutragen. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag für Impfungen gegen BTV 3 eine Beihilfe in Höhe von 1 Euro je Impfung.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist auf der städtischen Internetseite hier einsehbar.