Die Stadt Bayreuth hat die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Straßen und Plätze, in denen aufgrund der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht und ein Verbot für Alkoholkonsum gilt, neu bewertet und überarbeitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund der seit 2. November bundesweit geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit verbundenen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung. Da mit dem Teil-Lockdown auch eine Schließung der Gastronomie verbunden ist, wurde der räumliche Geltungsbereich der Maskenpflicht und des Alkoholkonsumverbots neu ausgewertet und verringert. Er gilt ab sofort für folgende Straßen und Plätze:
Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen gilt ab sofort eine Maskenpflicht. Dies sind im Einzelnen:
- Am Mühltürlein
- Am Sendelbach
- Annecyplatz
- Badstraße
- Bahnhofstraße
- Bahnhofsvorplatz
- Fußgängerzone in der Maximilianstraße
- Hohenzollernring
- Kanalstraße
- Kanzleistraße
- Kirchplatz
- La-Spezia-Platz
- Ludwigstraße
- Luitpoldplatz
- Opernplatz
- Opernstraße
- Prager Platz
- Richard-Wagner-Straße
- Schlossberglein
- Schulstraße
- Sophienstraße
- Sternplatz
- Von-Römer-Straße
- ZOH
Die Allgemeinverfügung der Stadt im Wortlaut und eine Übersicht der von der Maskenpflicht betroffenen Straßen und Plätze kann auf der Homepage der Stadt Bayreuth www.bayreuth.de eingesehen werden.
Mehr zum Thema unter www.coronavirus.bayreuth.de