Regierung von Oberfranken verbindet Genehmigung der Haushaltssatzung mit zahlreichen Auflagen
Die Regierung von Oberfranken hat die Haushaltssatzung der Stadt Bayreuth für das Haushaltsjahr 2022 rechtsaufsichtlich genehmigt. Sie verbindet dies jedoch mit zahlreichen Auflagen.
Der Haushaltsplanentwurf der Stadt Bayreuth wurde 26. Januar dieses Jahres vorgelegt, am 7. Februar durch den Stadtrat beraten und am 23. Februar mehrheitlich durch den Stadtrat beschlossen.
Das beschlossene Gesamtvolumen des geplanten Finanzhaushaltes 2022 beläuft sich für die Stadt Bayreuth auszahlungsseitig auf fast 338 Millionen Euro; alleine auf der Auszahlungsseite der laufenden Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Gesamtvolumen von rund 253 Millionen Euro bei einer finanziellen Unterdeckung von rund elf Millionen Euro. Angemeldete Auszahlungsvolumina für Investitionstätigkeiten in Höhe von über 78 Millionen Euro konnten letztendlich berücksichtigt werden.
Die Regierung von Oberfranken hat bereits am 27. Mai dieses Jahres ihr Einverständnis erteilt, dass die Haushaltssatzung der Stadt Bayreuth für das Haushaltsjahr 2022 veröffentlicht wird – allerdings auf die Möglichkeit hingewiesen, dass im noch ausstehenden Genehmigungsschreiben Auflagen enthalten sind. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte dementsprechend im Amtsblatt der Stadt Bayreuth am 17. Juni. Die Satzung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Regierung von Oberfranken hat nunmehr die Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Rechtsaufsicht verbindet diese Genehmigung zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit jedoch mit zahlreichen Auflagen.
- Im Hinblick auf das Investitionsprogramm ist zu prüfen, ob nicht Maßnahmen zeitlich gestreckt oder verschoben werden können, um die so in der Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahme zu verringern.
- Primär hat die Stadt die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Insoweit ist das Investitionsprogramm zu priorisieren.
- Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt ist so zu stärken und zu erhöhen, dass hieraus mindestens die laufende Tilgung bestritten werden kann.
- Das negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt sollte verbessert werden.
- Bevor neue Investitionsmaßnahmen begonnen werden, sind die bereits begonnenen Maßnahmen abzuschließen. Es ist darauf zu achten, dass nur solche Vorhaben in den Haushaltsplan aufgenommen werden, die auch tatsächlich realisiert werden können.
- Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuschreiben und umzusetzen. Dabei sind nicht nur disponible Ausgaben zu prüfen, sondern auch bei Pflichtaufgaben sind alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung umzusetzen. Die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
- Freiwillige Leistungen dürfen nur nach Haushaltslage und im Einzelfall gewährt werden. Bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist darauf zu achten, dass nicht durch regelmäßige und gleichförmige Übung ein Anspruchsdenken beim Empfänger entsteht. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Primär sind Pflichtaufgaben zu erledigen. Es ist anzustreben, die Summe der freiwilligen Leistungen zu reduzieren.
- Die Regierung weist darauf hin, dass eine Kreditaufnahme absolut nachrangig und nur dann zulässig ist, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre, das heißt, die eigenen Einnahmen sind im vollen Umfang auszuschöpfen, bevor eine Kreditaufnahme in Frage kommt.
- Außerdem weist die Regierung auf die Privatisierungsklausel der Bayerischen Gemeindeordnung hin, wonach regelmäßig Aufgaben dahingehend untersucht werden sollen, ob sie nicht ebenso gut durch Private erledigt werden können.
In einer verwaltungsinternen Besprechung wurden die Dienststellenleiterinnen und -leiter des Rathauses sowie per Rundschreiben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung von Oberbürgermeister Thomas Ebersberger auf diese Auflagen der Regierung von Oberfranken hingewiesen. Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Juli dieses Jahres vom Referat für Finanzen, Stiftungen und Informationstechnik eingeleitet.