Jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Anlage zur Grundstücksentwässerung inklusive der Grundstücksanschlüsse regelmäßig durch ein fachlich geeignetes Unternehmen auf eventuelle Mängel hin überprüfen zu lassen. Dies schreibt die Entwässerungssatzung der Stadt Bayreuth so vor.
Wie jedes Bauwerk unterliegt auch ein Abwasserkanal einem nutzungsbedingten Alterungsprozess. Sind Abwasserleitungen undicht, kann es durch austretendes Abwasser zu Beeinträchtigungen der Umwelt, zum Beispiel zur Verschmutzung des Grundwassers kommen. Liegen undichte Leitungen unter dem Grundwasserspiegel, tritt Grundwasser, sogenanntes „Fremdwasser“, in die Kanalisation ein. Die Verdünnung des Abwassers führt dazu, dass größere Mengen von Abwasser abgeleitet werden müssen, mit der Folge, dass die Kläranlage nicht optimal arbeitet und höhere Betriebskosten entstehen. Damit würden auch die Gewässer infolge des „Fremdwassers“ stärker belastet. Durch ein dichtes Leitungssystem werden hingegen Gefahren für das eigene Gebäude, wie etwa feuchte Kellerräume oder zerstörtes Mauerwerk, verhindert. Daher ist es notwendig, die privaten Anlagen zur Grundstücksentwässerung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und – soweit erforderlich – zu sanieren.
Das städtische Tiefbauamt hat zu dieser Thematik ein Merkblatt erstellt. Es informiert darüber, was mit Blick auf die Anlage zur Grundstücksentwässerung wie oft und von wem geprüft werden muss. Das Merkblatt ist ab sofort hier zu finden.