Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Vor diesem Hintergrund lädt das Finanzamt Bayreuth als vor Ort für die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen zuständige Steuerbehörde am Mittwoch, 22. Juni, um 18 Uhr, zu einer Informationsveranstaltung für Steuerbürger/innen in die Oberfrankenhalle ein. Einlass ist ab 17 Uhr.
Themen der Veranstaltung sind: Allgemeines zur Grundsteuerreform, Inhalt des Bayerischen Grundsteuergesetzes mit Beispielen, Daten des Liegenschaftskatasters, Bayern-Atlas, Abgabe der Grundsteuererklärung, Elster-Registrierung und Elster-Abgabemodalitäten, sowie – soweit Bedarf besteht – Informationsmöglichkeiten des Steuerbürgers.