Corona-Tests nicht mehr für alle kostenfrei
Seit Beginn der Pandemie sorgte die Stadt Bayreuth im Auftrag des Gesundheitsamtes für ausreichende Angebote an PCR- und Schnellteststationen für die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Bayreuth. Aufgrund der inzwischen in Kraft getretenen neuen Testverordnung wird der Betrieb der städtischen Teststationen in Aichig (PCR-Tests) und in der Bayreuther Schlossgalerie am La-Spezia-Platz 1 (POC-Schnelltests) eingestellt.
Daher erweitert der BRK-Kreisverband Bayreuth, der bereits bisher in enger Abstimmung mit der Stadt Bayreuth ebenfalls an der Schlossgalerie sowohl PCR- als auch Schnelltests angeboten hat, dort die Öffnungszeiten.
Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern das BRK-Testzentrum von Montag bis Freitag jeweils von 7 bis 19 Uhr und am Samstag von 7 bis 14 Uhr am La-Spezia-Platz 1 zur Verfügung.
„Als verlässlicher Partner im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz trägt das Rote Kreuz in Bayreuth seinen Teil mit zur Bewältigung der Pandemie bei und gewährleistet als eigenständige Hilfsorganisation weiterhin Testangebote für die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger,“ erklärt Markus Ruckdeschel, Kreisgeschäftsführer BRK-Kreisverband Bayreuth.
Anmeldungen zu allen Tests im BRK-Testzentrum in der Bayreuther Schlossgalerie können bequem und einfach von Zuhause aus über das Internet unter www.meintest.brk.de oder kurzfristig vor Ort gebucht werden.
Darüber hinaus werden in Stadt in Landkreis zahlreiche weitere Teststellen betrieben. Eine aktuelle Übersicht mit Adressen und Öffnungszeiten aller Teststationen ist auf der Homepage des Landkreises zu finden. Auch die Stadt bietet hier eine Auflistung der Teststationen im Stadtgebiet an.
„Damit ist eine bedarfsgerechte und ausreichende Grundversorgung mit Testangeboten in den nächsten Monaten gewährleistet“, so Landrat Florian Wiedemann. „Die Corona-Pandemie ist nicht vorbei. Die Notwendigkeit einer umfassenden Teststruktur in Stadt und Landkreis muss auch weiterhin gegeben sein“, betont Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Es wird darum gebeten zu beachten, dass gemäß der neuen Coronatestverordnung der Testanspruch mit Unterschrift nachgewiesen werden muss und je nach individueller Situation unter Umständen ein Eigenanteil von drei Euro erhoben werden wird.
Folgende Personengruppen haben weiterhin Anspruch auf eine kostenfreie Testung, müssen dies aber entsprechend nachweisen:
- Kinder unter 5 Jahren (Ausweis)
- Schwangere im 1. Trimester (Mutterpass)
- Haushaltsangehörige von Infizierten (Arztbeleg)
- Personen, die sich nicht impfen lassen können (ärztliches Attest)
- Pflegende Angehörige (glaubhafter Nachweis als Pflegeperson)
- Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte (Anspruch muss glaubhaft gemacht werden)
- Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern (Bescheinigung der Einrichtung)