Geflügelpest: Beobachtungsgebiet wird aufgehoben

Das aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Neudrossenfeld Mitte März angeordnete Beobachtungsgebiet im Stadtgebiet Bayreuth wird ab Montag, 12. April, aufgehoben. Dies teilt das Veterinäramt der Stadt Bayreuth mit. Damit dürfen auch wieder Eier aus diesen Gebieten abgegeben werden.

Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die Aufstallpflicht in der Stadt Bayreuth. Die Aufstallpflicht bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung im Außenbereich ist möglich, sodass die Tiere weiterhin in den Genuss von Tageslicht und Freiluft kommen können. Eine solche Schutzvorrichtung muss seitlich etwa durch einen engmaschigen Draht gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Nach oben hin muss etwa durch die Abdeckung mit einer Plane verhindert werden, dass Vogelkot hereinfallen kann. Wichtig sind auch weitere strenge Hygienemaßnahmen wie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden, und regelmäßiges Händewaschen. Dazu gehören auch Futter- und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das Tränken mit Leitungswasser. Auf keinen Fall ist hier Oberflächen- oder Bachwasser zu verwenden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.