Für zugelassenen Lieferverkehr und Radfahrer gilt Schrittgeschwindigkeit
Der Stadtbauhof hat an mehreren Zufahrten zur Fußgängerzone in der Innenstadt Hinweise angebracht, die auf die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit aufmerksam machen. Die Bodenmarkierungen an der Zentralen Omnibus-Haltestelle (ZOH), in der Richard-Wagner-Straße, in der Sophienstraße und am Marktplatz verdeutlichen, dass alle Rad- und Kraftfahrer im Schritttempo fahren müssen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Bayreuth auf folgende allgemeine Verkehrsregeln hin, die fürs Befahren der Fußgängerzone gelten:
Grundsätzlich sind Fußgängerzonen nur für Fußgänger vorgesehen. Rad- und Kraftfahrer dürfen dort nur dann ausnahmsweise unterwegs sein, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt ist. Und: Alle Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten und Fußgängern den Vorrang einräumen.
In der Bayreuther Innenstadt gelten im Speziellen folgende Regeln, die an den jeweiligen Zufahrten durch die entsprechende Beschilderung klargestellt werden:
Fahrradverkehr: Die Nutzung der Fußgängerzone ist für Radfahrende zeitlich unbeschränkt freigegeben. Im Falle von Veranstaltungen kann es jedoch sein, dass Radfahrer in einzelnen Bereichen absteigen und schieben müssen oder die Fußgängerzone umfahren sollten.
Lieferverkehr: Lieferverkehr darf zeitlich beschränkt einfahren. In einzelnen Abschnitten sind zudem Taxis, Linienbusse, Anwohner- und Anliegerverkehr zugelassen.
E-Scooter: E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Fußgängerzone nicht genutzt werden. Sie müssen deshalb geschoben werden.
„Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch Besucher und Gäste der Stadt in der Fußgängerzone gemütlich einkaufen, im Café entspannen oder auch einfach nur durch die Straßen und Gassen schlendern können. Dafür ist es wichtig, dass die anderen Verkehrsteilnehmer, die nur ‚zu Gast‘ sind, auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Die neuen Hinweise sollen dafür sensibilisieren“, so Oberbürgermeister Thomas Ebersberger.
Zweiter Bürgermeister Dr. Andreas Zippel ergänzt: „Mit den Pads, die jetzt an mehreren Stellen in der Fußgängerzone aufgebracht wurden, möchten wir zwei Dinge testen: Ganz praktisch geht es darum zu sehen, wie die Markierungen auf verschiedenen Untergründen halten. Vor allem aber wollen wir auch beobachten, ob die Hinweise wirksam sind. Wir hoffen, dass das Schrittfahrgebot im Sinne eines guten Miteinanders künftig besser eingehalten wird.“