Die Stadt Bayreuth verlängert die Frist für den Ablauf der Gaststättenerlaubnis mit sofortiger Wirkung bis zum 31. August nächsten Jahres. Durch das fortdauernde Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie unterliegt das Gaststättengewerbe seit etwa einem Jahr zum Teil erheblichen Einschränkungen. Einige besonders betroffene Betriebe wie etwa Diskotheken oder Bars können im Freistaat Bayern bereits seit Mitte März vergangenen Jahres dauerhaft gar nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang öffnen. Daher droht den Inhabern der Gaststättenerlaubnis nach Ablauf eines Jahres das Erlöschen dieser Erlaubnis. Eine Verlängerung dieser Frist bedarf eines wichtigen Grundes. Dieser ist bei den staatlichen Corona-Maßnahmen anzunehmen.
Um die Betroffenen zu entlasten, verlängert die Stadt die Frist für den Ablauf der Gaststättenerlaubnis bis zum 31. August nächsten Jahres. Ein Antrag auf Fristverlängerung wird also erst wieder erforderlich, wenn der Gaststättenbetrieb nicht bis zu diesem Zeitpunkt wieder begonnen wurde.