Mit Blick auf die ab Freitag, 14. Mai, vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten zur Sportausübung weist die Stadt Bayreuth aufgrund entsprechender Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege darauf hin, dass Fitnessstudios von den erweiterten Möglichkeiten nicht profitieren werden. Nach den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aktuell vorgegebenen Festlegungen, dürfen Fitnessstudios weiterhin nur im Rahmen der von der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung geregelten Bedingungen betrieben werden, das heißt, nur unter freiem Himmel und nur unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen.