Die Stadt Bayreuth führt zum 1. Mai den ersten qualifizierten Mietspiegel ein. Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Mietspiegel anerkannt. Er tritt am 1. Mai in Kraft und gilt bis zum 30. April 2024.
Ein qualifizierter Mietspiegel dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieter/innen und Vermieter/innen, vor allem im Hinblick auf die seit August 2019 in der Stadt Bayreuth geltende Mietpreisbremse. Diese regelt unter anderem., dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Mit dem qualifizierten Mietspiegel können Mieter/innen und Vermieter/innen mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Maßgebliche Kriterien sind hierbei Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung. Qualifizierte Mietspiegel müssen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Der Mietspiegel ist durch das von der Stadt Bayreuth beauftragte ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet worden. Er beruht auf insgesamt 1.113 Datensätzen, die im Zeitraum von Juni bis Oktober 2021 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten sowie vermieteten Wohnungen von Vermieter/innen durch schriftliche und EDV-gestützte Befragung erhoben wurden. Wohnungen im Besitz von großen Wohnungsunternehmen wurden von Seiten der Vermieter/innen abgefragt. Bei der Erstellung des Mietspiegels hat der Arbeitskreis „Mietspiegel“ als beratendes sachverständiges Gremium mitgewirkt. Dem Arbeitskreis gehören neben der städtischen Sozialreferentin Manuela Brozat und den beteiligten städtischen Dienststellen als Interessenvertretung der Mieter/innen der Mieterverein Bayreuth und Umgebung e.V. und als Interessenvertretung der Vermieter/innen der Haus- und Grundbesitzerverein Bayreuth e. V., die Vertreter der in Bayreuth tätigen größeren Wohnungsunternehmen, ein Vertreter des Jobcenters Bayreuth Stadt und des Amtsgerichts Bayreuth an.
Zum Zeitpunkt der Datenerhebung (1. Juni 2021) beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Bayreuth unabhängig aller Wohnwertmerkmale 7,07 Euro pro Quadratmeter. Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind per Gesetz diejenigen Mietverhältnisse des freien Wohnungsmarktes heranzuziehen, bei denen die Nettokaltmiete in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind.
Die im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels erhobenen Daten wurden des Weiteren für die Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes zur Festlegung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII verwendet. Das neue Schlüssige Konzept ist ebenfalls ab dem 1. Mai gültig.
Mietspiegel ab 14. April erhältlich
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann anhand der Tabellen in der Mietspiegel-Broschüre oder anhand eines Online-Mietspiegelrechners ermittelt werden. Die Mietspiegelbroschüre kann ab dem 14. April im Internet unter www.mietspiegel.bayreuth.de kostenlos heruntergeladen werden. In Papierform wird die Mietspiegelbroschüre gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro am Bürgerdienst im Neuen Rathaus oder beim Wohnungsamt im Rathaus II erhältlich sein. Noch einfacher lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete mit wenigen Klicks im Online-Mietspiegelrechner ermitteln, den die Stadt Bayreuth ebenfalls ab dem 14. April unter dem Link www.mietspiegel.bayreuth.de zur Verfügung stellt.