Bis 2. Mai können die Planunterlagen online sowie im Rathaus eingesehen werden
Die Stadt Bayreuth erarbeitet derzeit die planungsrechtlichen Grundlagen für ein neues Wohngebiet am Eichelberg. Ab Montag, 17. April, kann der Bebauungsplanentwurf online eingesehen werden. Er liegt dann auch im Neuen Rathaus zur Einsicht aus. Mit ihm verfolgt die Stadt das Ziel, ein Wohngebiet landschaftlicher Prägung mit differenzierten Wohnungsangeboten zu entwickeln.
Das neue Baugebiet soll sich von der Bebauungsstruktur in das bestehende Wohngebiet Colmdorf/Eichelberg einfügen. Im zentralen Bereich sind Reihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus geplant. Ansonsten sind neben Doppelhäusern schwerpunktmäßig Einfamilienhäuser im Plangebiet vorgesehen.
Der Bebauungsplanentwurf liegt mit weiteren umweltbezogenen Informationen bis einschließlich 2. Mai im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 9. Obergeschoss (öffentliche Planauflage) während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr) zur Einsicht aus. Die Planunterlagen können parallel auf der Homepage der Stadt Bayreuth unter www.bayreuth.de/bauleitplanverfahren eingesehen werden.
Der Stadtrat Bayreuth hat in seiner Februar-Sitzung der vorliegenden Planung zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren planungsrechtlichen Schritten beauftragt. Im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vom 6. bis 27. März war die neueste Entwässerungsplanung online nicht verfügbar. Daher wird dieser Verfahrensschritt nunmehr wiederholt. Alle bereits in der Zeit vom 6. bis 27. März eingegangenen Stellungnahmen werden in die Abwägung eingestellt.
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sie zu erörtern. Gerne können Fragen telefonisch oder per Mail gestellt werden. Soweit eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Rathaus gewünscht wird, wird um eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921 25-1660 gebeten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen für Auskünfte grundsätzlich montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und bei Bedarf am Nachmittag gerne zur Verfügung. Stellungnahmen können nur zu den im aktuellen Bebauungsplanentwurf geänderten Inhalten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.