Anträge ab sofort auf der städtischen Internetseite abrufbar – Antragstellung beim Sportamt bis 15. Mai möglich
Ab sofort können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Bayreuther Vereine finden diesen Antrag mit den dazugehörigen Richtlinien auf der städtischen Internetseite. Mit dem Zuschuss will die Landesregierung den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme helfen. Der Energiepreiszuschuss soll dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offen gehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Sportamt der Stadt Bayreuth möglich. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.