Von Donnerstag, 14. Oktober, bis Mittwoch, 27. Oktober, läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags. Die Stadt Bayreuth bildet einen Eintragungsbezirk. Der allgemeine Eintragungsraum befindet sich im Erdgeschoss der Schlossgalerie, La-Spezia-Platz 1. Er ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr; Mittwoch von 8 bis 20 Uhr; Samstag von 9 bis 13 Uhr; Sonntag von 10 bis 12 Uhr. Für stimmberechtigte Personen, die sich in Senioren- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder in der Justizvollzugsanstalt befinden und die nicht im allgemeinen Eintragungsraum in der Schlossgalerie erscheinen können, werden in den dortigen Einrichtungen gesonderte Eintragungsräume eingerichtet.
Die Stimmberechtigten müssen zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden, eine Stellvertretung ist unzulässig. Es besteht auch keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären.