Einsicht ins Wählerverzeichnis vom 21. bis 24. Mai

Von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai, können die Bürgerinnen und Bürger Einsicht ins Wählerverzeichnis für die Europawahl am 9. Juni im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, nehmen. Das Verzeichnis liegt im Einwohner- und Wahlamt, Zimmer 306 (3. Stock), aus. Es kann am Dienstag und Donnerstag, jeweils von 7 bis 16 Uhr, am Mittwoch von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 12 Uhr eingesehen werden. Der Zugang ist barrierefrei.

Wahlberechtigte können somit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten prüfen. Wer das Wählerverzeichnis für falsch oder unvollständig hält, kann von Dienstag, 21. Mai, bis Freitag, 24. Mai, 12 Uhr, Einspruch einlegen.

Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, 19. Mai, eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Hat eine Person, die glaubt, wahlberechtigt zu sein, keine Wahlbenachrichtigung erhalten, muss sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Sonst läuft sie Gefahr, ihr Wahlrecht einzubüßen. Wer einen Wahlschein hat, kann bei der Europawahl in Bayreuth in einem beliebigen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen.

Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person außerdem einen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag mit der Adresse, an die der Wahlbrief zu senden ist, und ein Merkblatt. Gehen beantragte Wahlunterlagen nicht rechtzeitig beim Wahlberechtigten ein, hat die betroffene Person noch bis Samstag, 8. Juni, 12 Uhr, die Möglichkeit, beim Wahlamt einen neuen Wahlschein zu beantragen.

Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, muss dafür sorgen, dass der Wahlbrief mit Stimmzettel und Wahlschein bis 9. Juni, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingeht.