Geschulte Interviewer bitten um Auskunft – 60.000 Haushalte in Bayern werden befragt
Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der sogenannte Mikrozensus durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik in Fürth werden für diese amtliche Haushaltsbefragung im Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte in Bayern von speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
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Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der berufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben.
Grundlage für gesetzliche und politischen Entscheidungen
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten unter anderem mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält. Aufgrund steigender Anforderungen, zum Beispiel im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mikrozensus für 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union sind ab 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen und ab 2021 die Befragung zu Informations- und Kommunikations-technologie Teil des neuen Mikrozensus.
Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe ab 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile verteilt werden. Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen – das sind mehr als 1 000 Haushalte pro Woche. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.
Persönliche Interviews direkt bei den Haushalten
Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzugeben.
Auskunftspflicht für die meisten Fragen
Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts.