Die Sieben-Tage-Inzidenzwerte bei den Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner haben sich in der Stadt Bayreuth in den vergangenen Tagen erheblich über dem Landesdurchschnitt befunden. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Stadtverwaltung zu weiteren Beschränkungen veranlasst, die am Freitag, 22. Januar, in Kraft treten und zunächst bis einschließlich 31. Januar gelten.
So gelten für Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen weitergehende Einschränkungen. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt. Besuche sind, soweit räumlich möglich, nur außerhalb des Bewohnerzimmers gestattet. Dies gilt selbstverständlich nicht für bettlägerige Bewohner. Besuche in einem Mehrbettzimmer oder Gemeinschaftszimmer dürfen nicht gleichzeitig stattfinden. Bewohner oder Patienten, die länger als acht Stunden abwesend waren, unterliegen einer erweiterten Corona-Testpflicht.
Für Mitarbeiter in den genannten Einrichtungen sowie in Krankenhäusern greift zudem eine erweiterte Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Gleiches gilt für die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die auch einer erweiterten Testpflicht in Bezug auf eine Corona-Infektion unterliegen.