Am Montag, 15. November, öffnet der diesjährige Bayreuther Christkindlesmarkt seine Pforten. Die Stadtverwaltung weist daher auf die für Besucherinnen und Besucher des Marktes geltenden Corona-Regeln hin und appelliert angesichts des erhöhten Infektionsgeschehens eindringlich, diese unbedingt zu beachten. An den Verkaufsständen des Christkindlesmarktes muss eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt auch dann, wenn sich Kunden in einer Warteschlange vor einem Verkaufsstand befinden. Im Innenbereich der Marktbuden gilt die bayernweite 2G-Regel, das heißt, Besucher müssen beim Betreten des Marktstandes entweder geimpft oder genesen sein. Der entsprechende Nachweis wird insbesondere von Standbetreibern mit Innengastronomie in jedem Einzelfall überprüft. Die 2G-Regel gilt im Übrigen selbstverständlich auch für das Winterdorf.
Geöffnet ist der Markt montags bis donnerstags von 10 bis mindestens 19.30 Uhr, freitags und samstags von 10 bis 21 Uhr, sonntags von 11 bis ebenfalls mindestens 19.30 Uhr, sowie am 4. Dezember im Rahmen der Veranstaltung „Late-Night“ von 10 bis 23 Uhr. Sonntags bis donnerstags ist es den Marktbeschickern freigestellt, ihren jeweiligen Stand bis maximal 21 Uhr geöffnet zu halten. Mit Blick auf den „Totensonntag“, der als sogenannter „stiller Tag“ gesetzlich geschützt ist, ruht der Marktbetrieb am 21. November.