Beschränkende Maßnahmen werden in Teilen weiter verschärft
Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bayreuth hat sich weiter verschärft. Die Stadt hat den Warnwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aktuell überschritten. Somit steht die Bayerische Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums für das Stadtgebiet nicht mehr auf Gelb, sondern auf Rot. Die von der Bayerischen Staatsregierung vorgesehenen beschränkenden Maßnahmen, wie sie bereits seit Erreichen der Gelb-Phase gelten, werden daher in Teilbereichen verschärft.
Maskenpflicht: Die von der Stadt bereits angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze steht auf bayreuth.de zur Verfügung.
Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt nun für alle Jahrgangsstufen.
Private Feiern und Treffen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchsten fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.
Sperrstunde: Die Sperrstunde für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird um eine Stunde vorgezogen, sie gilt von 22 bis 6 Uhr. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist ebenfalls bereits eine Stunde früher untersagt, nämlich von 22 bis 6 Uhr.
Dauer der Beschränkungen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich im Internet unter www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist. Die oben aufgeführten Einschränkungen in der Stadt Bayreuth gelten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung Bayreuths unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 50“ folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung. Das bedeutet, dass auch nach einem Unterschreiten des Signalwertes die Maßnahmen solange gelten, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.