Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Stadt Bayreuth ist in 41 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Hinzu kommen weitere 33 Briefwahlbezirke. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten wählen können.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler müssen ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Stimmabgabe mitbringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Wahlberechtigten wird bei Betreten des Wahlraums ein Stimmzettel ausgehändigt.
Erst- und Zweitstimme
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei (Erststimme) und für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien (Zweitstimme).
Briefwahlunterlagen anfordern
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Das Wahlamt der Stadt rechnet aufgrund der Erfahrungen der jüngsten Urnengänge mit bis zu 35.000 Briefwählerinnen und Briefwählern.
Briefwähler müssen sich die entsprechenden Briefwahlunterlagen besorgen. Sie können diese per Post mittels ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes oder online über das Bürgerserviceportal der Stadt Bayreuth anfordern.
Briefwahlbüro im Rathaus
Die Stadt hat zudem ein Briefwahlbüro für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen eingerichtet. Es befindet sich im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses, Luitpoldplatz 13, in den hierfür umfunktionierten Räumen 123 bis 126. Im Anschluss an die Ausgabe der Wahlunterlagen kann dort auch gleich gewählt werden. Das Briefwahlbüro ist Montag bis Freitag durchgängig von 7.30 bis 18 Uhr, sowie am Freitag, 21. Februar, von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.
Der Wahlbrief muss der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle so rechtzeitig zugeleitet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.