Der Stadtbauhof weist darauf hin, dass keine heiße oder glühende Grillkohle in die Restmülltonne gegeben werden darf. Beschädigungen an den Abfallbehältnissen, den Müllfahrzeugen und der Müllumladestation in der Weiherstraße können die Folge sein. Von der Asche kann noch mehr als zwei Tage lang eine Brandgefahr ausgehen.
Das Problem: Oft sieht man die Glutnester nicht, wenn man die Asche etwa in die Restmülltonne schüttet. Die Lösung: Die Kohlereste entweder mit Wasser ablöschen oder in einen feuerfesten Behälter füllen. Dann kann kein Windstoß die glühenden Kohlereste aus dem Grill wehen und in der Umgebung einen Brand auslösen. In dem Behälter sollte die Kohle mehrere Tage lang abkühlen. Da Asche nicht kompostierbar ist, gehört sie anschließend in den Restmüll. Nur restlos erkaltete Kohle darf über die Restmülltonne entsorgt werden.