In den Straßen und auf den Plätzen der Bayreuther Innenstadt gilt jenseits der hierfür freigegebenen Freischankflächen der ansässigen Gastronomiebetriebe ein generelles Verbot für den Konsum von alkoholischen Getränken. Hierauf weist die Stadtverwaltung hin.
In den vergangenen Wochen, speziell an den Wochenenden, mussten immer wieder größere, dicht gedrängte Menschenansammlungen im Innenstadtbereich festgestellt werden, so zum Beispiel auf dem La-Spezia-Platz, am Mühlkanal und in der Von-Römer-Straße. Bei der sich breitmachenden Partystimmung wurde nicht nur gegen das Alkoholverbot, sondern auch gegen geltende Corona-Regeln wie Kontaktbeschränkung und Mindestabstand verstoßen. Zudem kam es wiederholt zu Lärmbelästigungen der Anwohner und Verschmutzungen der öffentlichen Straßen und Plätze durch weggeworfenen Müll.
Daher weist die Stadt Bayreuth nachdrücklich auf die unverändert geltende städtische Sondernutzungssatzung hin. Sie untersagt auf den öffentlichen Straßen und Plätzen der Innenstadt den Konsum von Alkohol außerhalb zugelassener Freischankflächen. Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500 Euro können bei Verstößen verhängt werden. Die Stadt appelliert eindringlich an die Vernunft jedes Einzelnen, mit den dank eines niedrigen Infektionsgeschehens wiedergewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen und sich an das Alkoholverbot in der Innenstadt sowie die geltenden Corona-Bestimmungen zu halten.