Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Die Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth rät daher, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen, denn die weit verbreitete Erwartung, dass Angehörige, insbesondere Ehepartner, die rechtliche Vertretung für den Betroffenen automatisch übernehmen, geht oft an der Realität vorbei.
Die rechtliche Vertretung, besonders gegenüber Behörden, Ärzten und Banken, regelt in Deutschland entweder eine Vorsorgevollmacht oder eine vom Betreuungsgericht eingerichtete Betreuung. Zwischen Vollmachtnehmer/in und Vollmachtgeber/in sollte ein sehr großes Vertrauen bestehen. Der Vollmachtnehmer muss die Interessen des Vollmachtgebers vertreten. In diesem Zusammenhang sollte auch an die Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung gedacht werden.
Die Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth berät gerne über diese sensible Thematik. Sie steht unter den Rufnummern 0921 251535 und 251485 auch für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Vordrucke für Vorsorgevollmachten gibt es bei den Betreuungsstellen von Stadt und Landkreis oder auf der Homepage des Bayerischen Justizministeriums.