Die Stadt Bayreuth ist in 39 Stadtdistrikte eingeteilt. In jedem ist ein ehrenamtlicher Distriktsvorsteher tätig, der auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen bestellt wird und im Distrikt wohnen muss. Die Distriktsvorsteher werden für die Dauer der Sitzungsperiode des Stadtrats, also für sechs Jahre, bestellt. Eine aktualisierte Übersicht der nach der Kommunalwahl 2020 berufenen Distriktsvorsteherinnen und Distriktsvorsteher ist ab sofort auf der Homepage der Stadt Bayreuth zu finden.
Die Einteilung der Stadt in einzelne Stadtdistrikte geht auf eine langjährige Praxis auf der Rechtsgrundlage der Bayerischen Gemeindeordnung sowie der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth zurück. Die Hauptaufgabe der Distriktsvorsteher hat sich im Laufe der Zeit kaum verändert. Nach wie sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Stadtverwaltung und geben den Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung. Sie nehmen Wünsche und Anliegen der Bewohner ihres Stadtdistrikts entgegen, prüfen diese und leiten sie an die Verwaltung weiter.
Die Arbeit der 39 Distriktsvorsteherinnen und Distriktsvorsteher trägt wesentlich zum problemlosen Funktionieren einer großen Stadtverwaltung bei. Durch ihre Mithilfe ist es möglich, Missstände gerade in den Außenbezirken, in denen städtische Mitarbeiter nicht ständig präsent sein können, schnell und unbürokratisch beseitigen zu lassen. Aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgern sind sie eine wertvolle Stütze, auf die die einzelnen Dienststellen der Stadtverwaltung gerne zurückgreifen.