Mit dem großen Festumzug am 17. Mai sind wieder Straßensperrungen verbunden
Das diesjährige Bayreuther Volksfest wird am Freitag, 17. Mai, wieder mit einem großen Festumzug eröffnet. Er wird ab 16.30 Uhr in der Fußgängerzone Maximilianstraße aufgestellt. Damit verbunden sind Verkehrsregelungen, auf die das Rathaus aufmerksam macht.
Aus Sicherheitsgründen wird die Kanzleistraße ab 16.30 Uhr ab Beginn der Fußgängerzone gesperrt. Um 17.30 Uhr setzt sich der Zug in Bewegung und zwar, wie immer, über den Sternplatz, Richard-Wagner-Straße, Wieland-Wagner-Straße, Miedelstraße und Äußere Badstraße zum Volksfestplatz. Dabei wird es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen kommen. Auf dem Hohenzollernring, Kreuzungsbereich Wieland-Wagner-Straße, ist mit einer 30-minütigen Vollsperrung zu rechnen. Es wird daher empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren.
Außerdem wird mit Beginn des Volksfestes die Äußere Badstraße ab der Miedelstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Zufahrtsberechtigt sind dann nur noch die Anwohner der Hübschstraße / Äußeren Badstraße.
In der Friedrich-Ebert-Straße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Zeit von 10 bis 24 Uhr zur Sicherheit der Festbesucher auf 30 km/h reduziert.
Hinweise zum Parken
Damit rund um das Festgelände ein geordnetes Parken gewährleistet ist, werden auf dem Parkplatz Ecke Grünewaldstraße/Friedrich-Ebert-Straße sowie dem Parkplatz am Schulzentrum-Ost gebührenpflichtige Parkplätze ausgewiesen. Kostenfreie Behinderten-Parkplätze stehen auf dem Parkplatz gegenüber dem Haupteingang des Volksfestes sowie auf dem Parkplatz an der Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Äußere Badstraße (bei den Kleingärten) zur Verfügung.
An den Wochenenden können zusätzlich folgende, kostenlose Parkplätze bei den Schulen genutzt werden:
- Staatliche Berufsschule I, Staatliche Fachoberschule sowie die Parkplätze im Bereich Schulzentrum-Ost,
- Albert-Schweitzer-Schule,
- Staatliche Berufsschule II
Im Übrigen weisen Polizei und Straßenverkehrsamt darauf hin, dass Falschparker im Bereich des Volksfestplatzes konsequent verwarnt und abgeschleppt werden, vor allem dann, wenn Rettungswege oder Behinderten-Parkplätze blockiert werden.