Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bayreuth legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist BayDiV: Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 464) BayRS 206-1-1-D (§§ 1–13) – Bürgerservice (gesetze-bayern.de)  in Verbindung mit BITV 2.0 – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (gesetze-im-internet.de).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.bayreuth.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.11.2020 erstmals von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade erstellt. Die Überprüfung dieser Internetseite wurde nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.09.2024 überprüft. Die aktuelle Darstellung der Vereinbarkeit der Webseite erfolgte auf einer von der öffentlichen Stelle selbst durchgeführten Bewertung in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister TMT.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

    1. Nicht alle Grafiken/Logos/Bedienelemente sind derzeit mit einem (aussagekräftigen bzw. leeren) Alternativtext versehen.
    2. Die geforderte Gliederung von Inhalten bei Überschriften, Texten und Listen ist nicht vollumfänglich eingehalten.
    3. Nicht alle Grafiken erfüllen die Anforderungen an Kontrastverhältnisse.
    4. Das Navigationsmenü kann nicht mit der Tastatur bedient werden. Dies gilt auch im Falle eines Zoom-Faktors von über 200 Prozent. (Das gilt nicht für die mobile Darstellung.)
    5. Nicht alle Links oder Bedienelemente sind aussagekräftig beschriftet.
    6. Videos werden ohne Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternative zur Verfügung gestellt.
    7. Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei gestaltet.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Stadt Bayreuth
Fachstelle Inklusion
Margit Lebershausen
Schlossgalerie
Kanalstraße 3
95444 Bayreuth

E-Mail: margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html