Die Stadt Bayreuth hat die Ausnahmegenehmigung für die Essensabholer in der Fußgängerzone sowie für den Lieferbetrieb der Innenstadt-Gastronomie bis zum 15. Juli verlängert. Um den Aufwand für beide Seiten gering zu halten, werden aber keine neuen Genehmigungen ausgestellt, sondern die bis 30. Juni ausgestellten Ausnahmegenehmigungen der Gastronomie bleiben bis zum 15. Juli gültig. Auch bleibt es bei der pandemiebedingten Verlängerung für den Lieferverkehr von 17.30 Uhr bis 11 Uhr.