Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zum Geflügelpest-Geschehen in Bayern wird die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel in der Stadt Bayreuth aufgehoben. Da Wildvögel immer noch ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest darstellen, ist zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger in Geflügelbestände weiterhin besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen.
Zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände sind trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Obwohl das Geflügelpestgeschehen aktuell offensichtlich rückläufig ist, sind Einzelfälle auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf beziehungsweise in Freilandhaltung geboten. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln zu verhindern. Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit lebendem Geflügel im Reisegewerbe angezeigt.