Falschparker, die ihr Auto widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen abstellen, müssen nun mit erheblich höheren Bußgeldern rechnen. Hierauf weist der Behindertenbeirat der Stadt Bayreuth hin. Ab Dienstag, 9. November 2021, gilt der neue Bußgeldkatalog in Deutschland. Das Bußgeld für unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen erhöht sich demnach auf 55 Euro. Außerdem droht bei einem solchen Verstoß, dass das geparkte Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit dem gültigen blauen EU-Parkausweis abgestellt werden. Dieser Ausweis muss gut sichtbar im Kraftfahrzeug ausgelegt sein. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen der/die Behinderte selbst teilnimmt. Der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus.
Für Fragen zum EU-Parkausweis stehen die Mitarbeiter/innen des Straßenverkehrsamtes der Stadt Bayreuth zur Verfügung.