Aktueller Hinweis des Sportamtes der Stadt Bayreuth: Anträge für die Sportförderung/Vereinspauschale 2024 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, sowie Anträge auf Sportförderung durch die Stadt Bayreuth müssen spätestens bis Freitag, 1. März, im Sportamt vorliegen. Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen (digitaler Ausdruck/Kopie) eingereicht werden. Gefördert werden ausschließlich Lizenzen, die im Förderjahr 2024 gültig sind. Vereine, die im Jahr 2023 einen Energiekostenzuschuss beantragt und gewährt bekommen haben, müssen bis spätestens 30. April dieses Jahres durch Vorlage entsprechender Unterlagen (zum Beispiel eine Jahresrechnung) nachweisen, dass der Zuschuss gerechtfertigt war. Erfolgt dieser Nachweis durch den Verein nicht, so wird der 2023 ausgezahlte Zuschuss mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.
Für Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes gerne zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Anträge stehen auch online auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.