Das Bundeswahlgesetz wurde Anfang Juni geändert, was wiederum auch Auswirkungen auf den Wahlkreis Bayreuth hat. Demnach brauchen Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, und andere Kreiswahlvorschläge (Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) nur noch 50 sogenannter Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bayreuther/innen. Bisher wurden für Kreiswahlvorschläge 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises benötigt.