Hinweise des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle aus dem Hausgarten
Bei der Stadt Bayreuth gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Gartenabfälle auf angrenzende Grundstücke im Außenbereich gebracht und dort abgelagert werden. Derartige Ablagerungen bieten nicht nur einen unschönen Anblick. Verrottendes Gras und Laub können auch zu unangenehmen Gerüchen führen. Die Stadt macht daher auf die zahlreichen Möglichkeiten für eine einfache und umweltschonende Entsorgung aufmerksam, die sie anbietet.
Gartenabfälle dürfen, wie zum Beispiel Haus- oder Sperrmüll, nur in hierfür zugelassenen Anlagen und Einrichtungen behandelt oder abgelagert werden. Insbesondere die Beseitigung in Gewässernähe oder gar im Gewässer selber ist aus Gründen des Umweltschutzes strikt verboten.
Umweltfreundliche Möglichkeiten zur Entsorgung
Die Stadt Bayreuth bietet zahlreiche Möglichkeiten an, um Gartenbesitzern eine möglichst einfache Entsorgung der pflanzlichen Abfälle aus ihren Hausgärten zu ermöglichen. Bei Kompostierung auf dem eigenen Grundstück etwa bietet die Stadt einen Nachlass von 16 bis 18 Prozent auf die jährliche Abfallgebühr an. An den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg kann einmal pro Monat bis zu einem Kubikmeter locker geschichtetes Material kostenlos abgegeben werden. Größere Mengen werden gegen Entgelt angenommen. Im Frühjahr und Herbst besteht zudem die Möglichkeit, bis zu zwei Kubikmeter Gartenabfälle an vorgegebenen Sammelstellen im Stadtgebiet abzugeben. An den Sammeltagen werden an den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg Gartenabfälle kostenlos in jeder Menge angenommen. Gewerbebetriebe dürfen nur in haushaltsüblichen Mengen anliefern. Gartenabfälle können bis zu einer Menge von 0,5 Kubikmeter auch kostenlos im städtischen Wertstoffhof, Drossenfelder Straße 4, abgeliefert werden.
Außerdem dürfen pflanzliche Abfälle, insbesondere Laub, Gras und Moos, auch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verrotten. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner angrenzender Wohngrundstücke hierbei nicht durch unangenehme Gerüche belästigt werden.
Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.abfallberatung.bayreuth.de oder beim Stadtbauhof, Telefon 0921 25-1848.