Für das Jahr 2013 stehen der Stadt Bayreuth mit den Umlandgemeinden Speichersdorf und Warmensteinach zur Entwicklung und Umsetzung von Einzelprojekten finanzielle Mittel aus dem
Bundesprogramm in Höhe von 90.000,-- € zur Verfügung.
Welche Projekte werden gefördert?
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die mit den Leitlinien des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ vereinbar sind.
Ziele bei der Umsetzung des Bundesprogramms sind auf der Grundlage des Lokalen Aktionsplans für Bayreuth, Warmensteinach und Speichersdorf die Entwicklung einer Willkommens- und Anerkennungskultur zwischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit und ohne Migrationshintergrund, die Förderung und Unterstützung der Vielfalt des Zusammenlebens und Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller BürgerInnen, die Förderung des Demokratie- und Toleranzverständnisses im Bildungsbereich, die Anerkennung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Netzwerkbildung unter den relevanten Akteuren und die Sensibilisierung sowie Bewusstseinsbildung gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung in verschiedenen Bereichen, insbesondere von jungen Menschen
Näheres entnehmen Sie den Leitlinien sowie dem Lokalen Aktionsplan.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind:
· gemeinnützige Institutionen
· Migrantenselbstorganisationen
· Kirchengemeinden
· Hilfsorganisationen, wie Feuerwehr, technisches Hilfswerk,
Rotes Kreuz
· eingetragene Vereine wir z. B. Schulfördervereine,
Elternvereine, Sportvereine,
Antragstellung:
Wenn Sie Projektideen haben, können Sie diese im Rahmen des Stammblattverfahrens mittels eines Formblattes bis spätestens zu den Stichtagen am 10.
März, 10. Juni und 10. September 2013 bei der lokalen Koordinierungsstelle einreichen.
Für weitere Fragen stehen sowohl die externe als auch die lokale Koordinierungsstelle zur Verfügung.
Wer entscheidet über die Projektanträge?
Der Begleitausschuss bewertet nach einer
Vorprüfung durch die lokale Koordinierungsstelle die eingereichten Anträge der Einzelprojekte, prüft deren Förderfähigkeit und entscheidet über die Auswahl und die
Höhe der Fördermittel.
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