Der Haushalt der Stadt Bayreuth
Am 31. Januar 2024 hat Oberbürgermeister Thomas Ebersberger dem Stadtrat den Entwurf für den Haushalt 2024 vorgelegt. Er wurde am 19. Februar in einer ganztägigen Sitzung beraten und am 6. März vom Stadtratsplenum verabschiedet.
Der Haushalt 2024 wurde im Oktober von der Regierung von Oberfranken genehmigt und ist auf dieser Seite online einsehbar.
Der Haushalt der Stadt Bayreuth: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen. Er legt fest, wie sich diese auf die jeweiligen Teile der Stadtverwaltung (Teilhaushalte) verteilen. Außerdem wird im Stellenplan festgelegt, wie viel Personal die Stadt im Haushaltsjahr beschäftigen darf. Im Investitionsprogramm wird ein Ausblick auf die voraussichtlichen Auszahlungen für Investitionen in den folgenden drei (Haushalts-)Jahren aufgezeigt.
Wie jede andere Kommune ist die Stadt Bayreuth gesetzlich verpflichtet, als verbindliche Grundlage für ihre Haushalts- und Personalwirtschaft, einen Haushaltsplan aufzustellen.
Der Haushaltsplan wird im Rahmen der Haushaltssatzung durch den Stadtrat beschlossen und gilt für das jeweilige Haushaltsjahr, wobei das Haushaltsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan. Der Gesamthaushalt enthält die geplanten Gesamtbeträge der ganzen Stadtverwaltung. Die Teilhaushalte enthalten die Teilbeträge des jeweiligen Teils der Stadtverwaltung. Der Stellenplan enthält das gesamte Personal des Haushaltsjahres. Gesamthaushalt sowie die Teilhaushalte gliedern sich in einen Ergebnis- und einen Finanzplan. Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt; hierdurch wird der Ressourcenverbrauch sichtbar. Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt, hierdurch wird der Geldmittelfluss aufgezeigt.
Die Aufgaben der Stadt lassen sich grob in zwei große Bereiche gliedern. Auf der einen Seite gibt es Pflichtaufgaben, die die Stadt aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen muss. Zu diesen zählen die Bereiche Schulen, Feuerwehr etc. Zum anderen nimmt die Stadt aber auch freiwillige Aufgaben wahr, wie z. B. die Förderung des Sports und die Unterstützung kultureller Einrichtungen.
Die rechtliche Unterscheidung zwischen freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben wird zwar aus dem Haushaltsplan nicht direkt ersichtlich. Sie spielt jedoch bei der Verteilung der Gelder eine wichtige Rolle. Zuerst müssen die Pflichtaufgaben der Stadt erfüllt werden. Welche freiwilligen Aufgaben dann in Angriff genommen werden, entscheidet der Stadtrat in Abhängigkeit der danach noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
Den größten Teil der Einnahmen der Stadt Bayreuth stellen Steuern dar. Unter diesen bildet die Gewerbesteuer den größten Posten. Andere Steuereinnahmen erhält die Stadt durch die Grund- und Hundesteuer, sowie Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer. Weitere Gelder erhält die Stadt unter anderem durch Beiträge und Gebühren (z. B. Erschließungsbeiträge, Kindergartengebühren, Gebühren für Genehmigungen etc.), sowie staatlich Zuweisungen. Es ist also nicht übertrieben zu sagen, dass die Stadt im Wesentlichen von den örtlichen Unternehmen und ihren Bürgern finanziert wird.
Die Stadt finanziert mit ihren Einnahmen die Ausgaben, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Man kann die Stadt hier durchaus mit einem privaten Haushalt vergleichen. Beide haben über das Jahr eine bestimmte Menge Geld zur Verfügung, mit dem sie zurecht kommen müssen. Man muss jedoch sagen, dass die Finanzsituation bei einer Stadt wie Bayreuth mit ca. 73 000 Einwohnern ungleich schwerer zu überblicken ist, wie z. B. bei einer dreiköpfigen Familie. Zudem ist es bei einer Familie meist leichter abzuschätzen, was für Einnahmen sie zur Verfügung hat, um ihre Ausgaben zu bestreiten. Bei der Stadt ist dies aufgrund der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage (z. B. bei den Gewerbesteuereinnahmen) und den Entscheidungen anderer Gebietskörperschaften (z. B. Bund, Land, Bezirk) sowie der Vielzahl von Aufgaben schwieriger.
Eine genaue und sorgfältige Planung der Ausgaben ist deshalb besonders wichtig, da es sich nicht wie bei einer Familie um privates Geld, sondern um das Geld der Steuerzahler (also auch der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth) handelt.
Zum 1. Januar 2012 hat die Stadt Bayreuth ihre Finanzwirtschaft von der kameralen auf die doppelte kommunale Buchführung (basierend auf dem kaufmännischen Rechnungswesen) umgestellt. Damit wurde das wohl mächtigste verwaltungsinterne Umstellungsprojekt, das die Stadt Bayreuth jemals zu bewältigen hatte, vollzogen. Es wurden unter anderem sämtliche Vermögens- und Verbindlichkeitspositionen der Stadt Bayreuth erfasst und bewertet, eine gänzlich neue Haushaltssystematik wurde eingeführt, eine neue Finanzsoftware hat die überalterte Software abgelöst, die Aufbau- und Ablauforganisation des Rechnungswesens wie auch der Rechnungswesen-relevanten Prozesse wurde massiv verändert und die Mitarbeiter wurden mittels eines modularen Schulungskonzeptes in der neuen Software wie auch der neuen Haushaltssystematik geschult.
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