Städtebauliche Rahmenplanung „Herzoghöhe“

Das Gebiet zwischen Scheffelstraße, Dr.-Würzburger-Straße, Lippacherstraße / Rankestraße und Mosinger Straße ist Standort für verdichtetes Wohnen, einzelne Gewerbebetriebe und Verkaufsstätten. Die vorhandene, klare Baustruktur, mit zwei bis drei Vollgeschossen der Wohngebäude, in einheitlichem Erscheinungsbild, mit ausladenden, rückwärtigen Grünzügen und grünen Vorgarten- und Wiesenbereichen, sind besondere und identitätsstiftende Merkmale im gesamten Quartier. Die, trotz der Verdichtung, aufgelockert wirkende, mit Grünflächen durchzogene Siedlungsstruktur ist als städtebauliche Charakteristik und Qualität besonders erhaltenswert.

Rahmenplanung Herzoghöhe

Die Gemeinnützige Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft (GBW) plant, als Fast-Alleineigentümerin des relevanten Bereiches im Quartier ‘Untere Herzoghöhe’, mit einem langfristigen, innovativen Konzept auf Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarfe in ihrem Wohnungsbestand zu reagieren. Für die Quartiersentwicklung ist vorgesehen, nicht nur die Wohngebäude respektvoll zu modernisieren, zu sanieren und energetisch zu ertüchtigen, sondern auch eine qualitätvolle städtebauliche Erneuerung im Rahmen einer Konzeptentwicklung für „Zukunftsfähiges Wohnen in Bayreuth“ auf den Weg zu bringen.

Der Stadtrat der Stadt Bayreuth hat in seiner Sitzung am 25. März 2015 die städtebauliche Rahmenplanung „Herzoghöhe“ beschlossen.

Was ist „Städtebauliche Rahmenplanung“?

Die städtebauliche Rahmenplanung (städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB) gewinnt im Zuge der vorbereitenden städtebaulichen Planung zunehmend an Bedeutung. Die GBW und das Stadtplanungsamt Bayreuth haben sich einvernehmlich auf die Anwendung dieses informellen Planungsinstrumentes in Form der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung geeinigt, um eine abgestimmte, verfahrensbeschleunigende Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung von zukünftigen Bauvorhaben der GBW zu erhalten.

Die städtebauliche Rahmenplanung „Herzoghöhe“ bildet somit eine qualitative Leitlinie für die Prüfung einzelner Bauvorhaben. Angestrebt wird moderne, energetisch optimierte Architektur unter Würdigung alter Baustrukturen und Gebäude, die bereits saniert wurden oder zukünftig zu sanieren sind. Vorhandene und zukünftige städtebauliche Qualitäten, die seitens der GBW und der Stadt Bayreuth erhaltenswert erscheinen, sollen so im Gesamtzusammenhang des Quartiers geprüft und gesichert werden.

Ziele und Inhalte der „Städtebaulichen Rahmenplanung Herzoghöhe“

Die städtebauliche Rahmenplanung, soll

  • Grundlage für weitere Planungen (z.B. Bebauungspläne) und Vorhaben im Umgriff des Geltungsbereiches sein und
  • die qualitative Leitlinie für zukünftige Bauvorhaben, bzw. Prüfung und Bewertung eingehender Abriss- und Bauanträge bilden.

Folgende Eckpunkte sind von zentraler Bedeutung zur Sicherung vorhandener städtebaulicher Qualitäten und unter dem Aspekt der energetischen Stadterneuerung im Quartier „Untere Herzoghöhe“:

1. Schaffung einer „neuen Adresse“ an der Lippacherstraße/Rankestraße mittels „Stadthäusern“ (Reihen-, Doppel-, Einzelhausbebauung) als

  • bauliche Variante und Gegenpol zum überwiegenden Geschosswohnungsbau in Bestand und Neubau,
  • Erhalt und Förderung einer vielseitigen Nutzerstruktur zur Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen.

2. Erhalt und Sanierung des Baubestandes sowie energetisch optimierter Neubau in Bereichen des Geschosswohnungsbaus (entlang von wirksamen Raumkanten am Quartiersrand, in der Dr.-Würzburger-Straße und Hoffmann-von-Fallerleben-Straße) zur Sicherung des Wohnstandortes für vorhandene, zum Teil alteingesessene Bewohner.

3. Schaffung von drei zentralen Plätzen (Orten) der Begegnung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten

  • Sozio-kulturell (Lippacherstraße),
  • Nahversorgung (Fröbelstraße),
  • Freizeit / Gastronomie (Hoffmann-von-Fallersleben-Str),

und mit guter Einbindung in vorhandene und neue Baustrukturen und Wegeverbindungen.

4. Vernetzung innerhalb des Quartiers mittels durchgängiger Fuß- und Radwegeverbindungen und Verknüpfung des Quartiers mit der städtebaulichen Umgebung zur Förderung der Nahmobilität, v.a. Fuß- und Radverkehr.

5. Erhalt und Ausbau vorhandener öffentlicher und teilöffentlicher Grünräume als verbindende Elemente und Orte von Kommunikation und Interaktion.

6. Sicherung und ggf. Ausbau vorhandener sozio-kultureller Einrichtungen (Kirche / Kindergarten) und Nahversorgungsangebote (Bäcker / Metzger) im Rahmen der Daseinsvorsorge und Gewährleistung einer möglichst langfristigen, selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Quartier.

7. Aufwertung der städtebaulichen Strukturen und verkehrlichen Infrastrukturen durch grünordnerische Maßnahmen (Pflanzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung).

8. Vorhaltung von Flächen für ggf. erforderliche, zusätzliche Stellplatzbedarfe und Stellplatznachweise entlang des Grünzuges an der Scheffelstraße. Diese Optionsflächen resultieren aus der modellhaften Quartiersgestaltung als „Autoarmes Stadtquartier“.

Bei Bedarf ist die Durchführung weiterführender Bebauungsplanverfahren für einzelne Teilbereiche zur Sicherung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung und Schaffung von Baurechten denkbar.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Kontakt

Stadt Bayreuth – Stadtplanungsamt
Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13
10. Stock, Zimmer 1004,
Herr Heisinger
Telefon: 0921 251324

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Mittwoch zusätzlich: 14 bis 18 Uhr
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