Nahversorgungskonzept (2019)

Hintergründe

Das Nahversorgungskonzept der Stadt Bayreuth hat sich als städtebauliches Entwicklungskonzept in der planerischen Steuerung und Stärkung der Nahversorgungsstrukturen sowie als Entscheidungsgrundlage für Bauleitplanverfahren und bei planungsrechtlichen Beurteilungen von Einzelvorhaben bewährt. Im Ergebnis stellen sich in Bayreuth die gesamtstädtische Nahversorgungssituation und die Versorgungsqualitäten in den Stadtteilen vor dem Hintergrund der Siedlungsstruktur insgesamt gut dar.

Auf den Wettbewerb der Nahversorger um die zumeist nur betriebswirtschaftliche Optimierung der Standorte und des Filialnetzes sowie der (schrittweisen) Vergrößerung der einzelnen Vorhaben muss noch immer gezielt und steuernd reagiert werden, da ansonsten eine Ausdünnung des Versorgungsnetzes und eine entsprechende Verminderung der Nahversorgungsqualität für die Bayreuther Bevölkerung droht. Zu den negativen Folgen, die durch das Nahversorgungskonzept vermieden werden sollen, zählen insbesondere die Benachteiligung der nicht bzw. begrenzt mobilen Bevölkerungsgruppen, zusätzlicher Verkehr mit vermehrten Immissionen durch die Zunahme autoorientierter Standorte und der Rückgang der Mittelpunktfunktion in Stadtteilzentren.

Zielsetzung

  • Sicherung, Stärkung und Entwicklung von leistungsfähigen und funktionierenden zentralen Versorgungsbereichen
  • Festlegung zentraler Standorte innerhalb des Siedlungsgebietes
  • Bündelung verschiedener Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote des täglichen Bedarfs sowohl in der Erdgeschossebene als auch in den Obergeschossen
  • Räumliche Nähe zu städtebaulichen Großstrukturen
  • gute fußläufige Erreichbarkeit
  • Sicherung und Ausbau spezieller Qualitäten in den einzelnen zentralen Versorgungsbereichen

Nahversorgungssituation in Bayreuth

Die dezidierte Bestandsaufnahme zur Nahversorgungssituation wurde im Juni 2018 durch das Büro Dr. Donato Acocella im Rahmen der SEEK-Teilfortschreibung 2018 durchgeführt. Das Stadtplanungsamt hat die Ergebnisse im Oktober 2018 verifiziert sowie im Mai 2019 punktuell aktualisiert. Signifikante Zu-/Abgänge sind bei den Nahversorgungsbetrieben gegenüber der letzten Fortschreibung 2019 nicht festzustellen.

Die Nahversorgungssituation in Bayreuth ist insgesamt gut. Dreiviertel der Bevölkerung sind mindestens einfach mit Nahversorgungsangeboten versorgt. Festzustellen ist, dass sich die gut versorgten Siedlungsbereiche schwerpunktmäßig auf den Bayreuther Westen konzentrieren und die Nahversorgungsqualität infolge der Siedlungsstruktur abnimmt, je peripherer der Stadtteil liegt:

Lage / Bewertung Bewohner (relativ)
Innenstadt 7%
Gut versorgter Siedlungsbereich 41%
Einfach versorgter Siedlungsbereich 26%
Unterversorgter Wohnsiedlungsbereich 18%
Nicht versorgter Wohnsiedlungsbereich 8%
Gesamt 100 %

Nahversorgungszentren und -bereiche in Bayreuth

Panoramafoto Parkplatz Nürnberger Str. mit Aldi, Brunner Bäcker, Metzgerei Hausner, Getränkemarkt Fristo
Parkplatz Nürnberger Str. mit Brunner Bäcker, Metzgerei Hausner und Sparkasse
Werbetafel mit Schildern von Aldi, Fristo Getränkemarkt, Brunner Bäcker, Metzgerei Hausner und Sparkasse
Parkplatz Nürnberger Str. mit Brunner Bäcker, Metzgerei Hausner und Sparkasse
Panoramafoto Parkplatz Bernecker Str. mit Biomarkt
Parkplatz Justus-Liebig-Str. mit Brunner Bäcker, Landmetzgerei Witt und Netto
Nahversorger Netto mit Backshop und Rewe an der Bamberger Straße
Nahversorger DM, Biomarkt denn s und Brunner Bäcker an der Gutenbergstraße

Konzeption

Die Bayreuther Innenstadt (Abgrenzung gem. SEEK-Teilfortschreibung 2018) hat aufgrund ihrer ureigenen Funktion als multifunktionales Zentrum der Stadt im Nahversorgungskonzept eine gesonderte Bedeutung und hebt sich somit von den anderen Stadtteilen ab. Neben der Innenstadt werden als zentrale Versorgungsbereiche im eigentlichen Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die folgenden Nahversorgungszentren planerisch bestimmt:

Nahversorgungszentrum

  • Altstadt / Bamberger Straße
  • Birken / Wittelsbacherring
  • Roter Hügel / Preuschwitzer Straße
  • Röhrensee / Justus-Liebig-Straße
  • Kreuz / Scheffelstraße
  • Neue Spinnerei / Nordring
  • Festspielhügel / Gravenreuther Straße
  • St. Georgen / Bernecker Straße
  • Neue Heimat / Königsallee
  • Aichig / Grunaucenter

Auf den besonderen Handlungsbedarf für den Bayreuther Osten (Stadtteile mit vergleichsweise geringer Bevölkerungszahl wie Seulbitz, St. Johannis und Meyernreuth) wird zielgerichtet mit dem „Neuzugang“ eines Nahversorgungszentrums reagiert. Im Ergebnis der Prüfung und Abwägung aller zu untersuchenden Aspekte wurde das Nahversorgungszentrum „Neue Heimat / Königsallee“ auch gutachterlich bestätigt. Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4/19 wurden für das neue Nahversorgungszentrum die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Ergebnis des Beteiligungsprozesses

Auch wenn das Nahversorgungskonzept keine rechtliche Außenwirkung (unmittelbar gegenüber Dritten) hat und es weder Baurechte schafft noch aufhebt, sollten die Öffentlichkeit und die berührten Träger öffentlicher Belange noch vor Beschluss des Konzeptes Gelegenheit haben, sich über das Konzept zu informieren und an der Planung zu beteiligen. Dem Bauausschuss wurden im Vorfeld seiner Sitzung am 02.07.2019 zur Vorbereitung seiner Beschlussfassung alle eingegangenen Stellungnahmen vorgelegt.

Im Ergebnis des Beteiligungsprozesses, der im Sommer 2019 stattfand, bleibt festzuhalten, dass das Nahversorgungskonzept Zuspruch erfährt sowie weder aus der Öffentlichkeit noch von den berührten Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben wurden, die dem Nahversorgungskonzept selbst oder einzelnen seiner Inhalte entgegenstehen.

Fazit und Ausblick

Wenngleich nicht immer alle wünschenswerten Einzelhandelsangebote angesiedelt werden konnten und können, sind in den vergangenen Jahren auf Grundlage des Nahversorgungskonzeptes die meisten Nahversorgungszentren als leistungsfähige zentrale Versorgungsbereiche im eigentlichen Sinne gesichert oder entwickelt worden. Dabei wurden und werden in begründeten Einzelfällen auch Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche oberhalb der Großflächigkeit genehmigt, wenn die Regelvermutung negativer Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung widerlegt werden konnte.

Neben dem besonderen Betrachtungsschwerpunkt im Bayreuther Osten ergibt sich insbesondere in den peripheren Stadtgebieten wie Meyernberg, Oberpreuschwitz, Wolfsbach und Laineck ein besonderer Handlungsbedarf. Hier sind zwar teilweise schon untergeordnete Nahversorgungsstrukturen vorhanden. Es bestehen jedoch jeweils unterschiedliche Hemmnisse (Flächenangebot, konkurrierende Nutzungen, geringe Mantelbevölkerung etc.) und es mangelt in den meisten Fällen an leistungsfähigen Leitbetrieben. Es sollte weiterhin versucht werden, die Nahversorgungssituation zu verbessern – und wenn auch nur durch minimale ortsspezifische Vorkehrungen/Optimierungen.

Das Nahversorgungskonzept ermöglicht als städtebauliches Entwicklungskonzept eine situationsgerechte städtebauliche Beurteilung strukturrelevanter Einzelvorhaben. Es dient insbesondere als wichtige Grundlage für die Rechtfertigung der einzelhandelsbezogenen Bauleitplanung, also für die Festsetzung entsprechender Baugebiete in den Nahversorgungszentren und für den Ausschluss zentren-/nahversorgungsrelevanten Einzelhandels außerhalb der im Nahversorgungskonzept planerisch bestimmten zentralen Versorgungsbereiche.

Mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 02.07.2019 wurde das neue Nahversorgungskonzept (Fortschreibung 2019) zu einem zu berücksichtigenden Planungsbelang im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.