Das Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahren
mit Zeitangaben für die Stadt Bayreuth
Planaufstellungsbeschluss durch den Stadtrat (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB):
Ein Stadtratsbeschluss zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für Bayreuth liegt vor (26.06.1996).
Erarbeitung des FNP-Entwurfs durch die Verwaltung (Planungsamt)
Behandlung des FNP-Entwurfes im Stadtrat: Zustimmung zum Entwurf am 29.01.2003
1. Beteiligungsschritt
- Beteiligung der für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen (§ 1 Abs. 4 BauGB)
- Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 24.03.03 bis 02.05.03
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)
- Gemeindenachbarliche Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB)
=>Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen im Stadtrat,AbwägungundZustimmung zum Planentwurf (30.11.2005)
2. Beteiligungsschritt
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) vom 09.01.06 bis 10.02.06
- Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)
- Beteiligung der für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen (§ 1 Abs. 4 BauGB)
- Gemeindenachbarliche Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB)
=> Behandlung der Stellungnahmen im Stadtrat, Abwägung und Zustimmung zum Planentwurf (23.05.2007 und 18.07.2007)
Erneute Beteiligung bei Änderung des Entwurfs (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Erneute öffentliche Auslegung vom 03.09.07 bis 04.10.07
Beschluss über den Flächennutzungsplan durch den Stadtrat (23.04.2008)
Genehmigung des Flächennutzungsplansmit Maßgabe
am 05.03.2009 (§ 6 Abs. 1 BauGB)
Beitrittsbeschluss zur Maßgabe durch den Stadtrat am 29.04.2009
Bekanntmachung der Genehmigung (§ 6 Abs. 5 BauGB)
in den Stadt Nachrichten am 23.05.2009;