Das Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahren

mit Zeitangaben für die Stadt Bayreuth

Planaufstellungsbeschluss durch den Stadtrat (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB):

Ein Stadtratsbeschluss zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für Bayreuth liegt vor (26.06.1996).

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Erarbeitung des FNP-Entwurfs durch die Verwaltung (Planungsamt)

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Behandlung des FNP-Entwurfes im Stadtrat: Zustimmung zum Entwurf am 29.01.2003

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1. Beteiligungsschritt

  • Beteiligung der für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen (§ 1 Abs. 4 BauGB)
  • Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 24.03.03 bis 02.05.03
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)
  • Gemeindenachbarliche Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB)

=>Behandlung der Äußerungen und Stellungnahmen im Stadtrat,AbwägungundZustimmung zum Planentwurf (30.11.2005)

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2. Beteiligungsschritt

  • Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 BauGB) vom 09.01.06 bis 10.02.06
  • Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB)
  • Beteiligung der für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen (§ 1 Abs. 4 BauGB)
  • Gemeindenachbarliche Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB)

=> Behandlung der Stellungnahmen im Stadtrat, Abwägung und Zustimmung zum Planentwurf (23.05.2007 und 18.07.2007)

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Erneute Beteiligung bei Änderung des Entwurfs (§ 4a Abs. 3 BauGB)

Erneute öffentliche Auslegung vom 03.09.07 bis 04.10.07

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Beschluss über den Flächennutzungsplan durch den Stadtrat (23.04.2008)

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Genehmigung des Flächennutzungsplansmit Maßgabe

am 05.03.2009 (§ 6 Abs. 1 BauGB)

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Beitrittsbeschluss zur Maßgabe durch den Stadtrat am 29.04.2009

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Bekanntmachung der Genehmigung (§ 6 Abs. 5 BauGB)

in den Stadt Nachrichten am 23.05.2009;

Folge: Wirksamkeit des FNP mit integriertem Landschaftsplan