DOWNLOADS: BRUNNEN
Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz
Zuständigkeit: Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstockwerk gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz
Zuständigkeit: Amt für Umwelt- und Klimaschutz